Rechtsprechung
LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14 B ER, L 3 R 478/14 B PKH ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 86b Abs 2 SGG, § 9 Abs 2 SGB 6, § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a SGB 6, § 33 SGB 10
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 86b Abs 2 SGG, §§ 10 ff SGB 6, §§ 33ff SGB 10
Leistungen zur Teilhabe - berufliche Rehabilitation - Erwrbsfähigkeit - ungelernter Versicherter - Leistungsspektrum - Ermessen des Rehaträgers - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGG § 86b Abs. 2; SGB VI § 10 ff.; SGB X § 33 ff.
Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe; berufliche Rehabilitation; Erwerbsfähigkeit; ungelernter Versicherter; Leistungsspektrum; Ermesssen des Rehaträgers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 16.06.2014 - S 36 R 297/14
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14 B ER, L 3 R 478/14 B PKH ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14
Auch sind für die Frage, ob eine Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und voraussichtlich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a) SGB VI) bzw. die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) SGB VI), hinsichtlich der Begriffs der Erwerbsfähigkeit nicht die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung maßgebenden Kriterien anwendbar (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - und 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R -, jeweils in Juris).Rehabilitationsleistungen sollen nicht nur den Versicherten zugute kommen, die einen qualifizierten Beruf ausüben, sondern auch denjenigen, die in der Rentenversicherung keinen Berufsschutz genießen, weil sie ungelernte Tätigkeiten verrichten (vgl. BSG, Urteile vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - und 22. September 1981 - 1 RA 11/80 -, beide in Juris).
Jedoch ist für eine Aussicht auf Erfolg von Teilhabeleistungen erforderlich, dass der Versicherte nach seinen persönlichen Verhältnissen (d.h. nach seiner körperlichen sowie geistigen Leistungsfähigkeit, seiner Motivation und seinem Alter) grundsätzlich rehabilitationsfähig ist (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R -, a. a. O.).
Ob hierbei allein eine auf den Versicherten (Antragsteller) oder eine auf die akute Maßnahme (Ausbildung zum Sport- und Fitnesskaufmann) bezogene Prüfung statt zu finden hat (vgl. zur Problematik: BSG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R -, a. a. O., Rn. 30), kann bei der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren nur möglichen summarischen Prüfung letztlich dahin stehen.
- BSG, 29.03.2006 - B 13 RJ 37/05 R
Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - persönliche Voraussetzungen - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14
Auch sind für die Frage, ob eine Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit vorliegt (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) und voraussichtlich durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 a) SGB VI) bzw. die geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b) SGB VI), hinsichtlich der Begriffs der Erwerbsfähigkeit nicht die für die Erfüllung der Leistungsvoraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung maßgebenden Kriterien anwendbar (vgl. Bundessozialgericht (BSG), Urteile vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - und 29. März 2006 - B 13 RJ 37/05 R -, jeweils in Juris). - LSG Hessen, 02.10.2009 - L 5 R 315/08
Leistung zur Teilhabe - Begriffe der Berufsausbildung und Weiterbildung - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14
Schließlich kann eine Teilhabeleistung auch nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der Rentenversicherungsträger sei grundsätzlich nicht für eine Erstausbildung zuständig, denn die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben umfassen u.a. neben der beruflichen Weiterbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 3 SGB IX) auch die berufliche Ausbildung (§ 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX; vgl. hierzu auch Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 02. Oktober 2009 - L 5 R 315/08 -, in Juris). - BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80
Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG - …
Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - L 3 R 477/14
Rehabilitationsleistungen sollen nicht nur den Versicherten zugute kommen, die einen qualifizierten Beruf ausüben, sondern auch denjenigen, die in der Rentenversicherung keinen Berufsschutz genießen, weil sie ungelernte Tätigkeiten verrichten (vgl. BSG, Urteile vom 17. Oktober 2006 - B 5 RJ 15/05 R - und 22. September 1981 - 1 RA 11/80 -, beide in Juris).